Der Kanzleigründer Kay Stolle ist seit 2003 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2006 begleitet er als Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht mittelständische Unternehmen sowie internationale Handels- und Logistikkonzerne bei allen rechtlichen Fragen. Er hält Seminare und Workshops und hat an verschiedenen Veröffentlichungen mitgewirkt. So ist er beispielsweise Mitautor eines Kommentars zu den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp).
Rechtsanwalt Kay Stolle hat im Jahre 2015 erfolgreich die besonderen theoretischen Kenntnisse auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes im Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 10 Fachanwaltsordnung erworben.